Wie können Ärzte und Heilpraktiker zusammenarbeiten?
Rechtsanwältin Dr. jur. Anette Oberhauser, Fachanwältin für MedizinrechtInitiativen äußern immer wieder den Wunsch, dass Ärzte und Heilpraktiker gemeinsam in Netzwerken oder in einem Gebäude arbeiten. Manche träumen sogar von gemeinsamen Fallkonferenzen. Doch die Berufsordnung der Ärzte verbietet diesen, mit Heilpraktikern zusammen zu arbeiten oder einen Patienten an einen Heilpraktiker zu verweisen. Diese Verbote gibt es in unterschiedlichen Konstellationen abhängig von den Berufsordnungen in den Bundesländern und Kammerbezirken.
- Welche Lösungsvorschläge gibt es, dass es dennoch geht?
- Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, dass beide zusammenarbeiten können?
- Dürften beide ein gemeinsames Wartezimmer benutzen oder einen gemeinsamen Empfang?
Sie beantwortet die Fragen, die genau jetzt in Deinem Kopf entstehen – zu gemeinsamen Räumen, zur Anstellung, zu Vereinsmodellen und zu erlaubten Empfehlungen.
- Der gemeinsamen Nutzung von Toilette und Labor
- Wie funktioniert die Zusammenarbeit, wenn der Arzt eine Kassenzulassung hat?
- der Zusammenarbeit zwischen Psychotherapeut und HP Psych
- Die Anstellung des HP durch den Arzt
- Modell der Marketinggemeinschaft Gesundheitshaus mit mehreren Praxen
- Gemeinsame Fortbildung, gemeinsames Konsil, gemeinsame Behandlung
- Integrative Versorgungskonzepte in der Zusammenarbeit von Ärzten, Physiotherapeuten, Logopädie, Ergotherapie, Podologie und HP
- ein Verein stellt Ärzte und HP an, Übertragung der Prinzipien der SoLaWi auf die Gesundheit, Betriebsarztmodell
- Gemeinsame Seminare
Am Ende weißt Du, was rechtlich möglich ist, und wo die klugen kleinen Schritte liegen, mit denen Ärzte und Heilpraktiker schon heute zusammenwirken können.
Wenn Du eine Praxis, ein Gesundheitshaus oder ein Gemeinschaftsprojekt gestalten willst, ist dieser Abend Dein Wegweiser durch den rechtlichen Rahmen.
Sichere Dir die Aufzeichnung und hol Dir die Klarheit, die Du für Deinen nächsten Schritt brauchst.
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